Ausbildungsinhalte
Ihre Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in mit dem Fachkundenachweis Verhaltenstherapie wird insgesamt 4200 Stunden umfassen, davon
- mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung (siehe Curriculum)
- 1800 Stunden praktische Tätigkeit (siehe Kooperationskliniken), davon
- 1200 Stunden klinisch-psychiatrische stationäre Tätigkeit (praktische Tätigkeit I) und
- 600 Stunden psychotherapeutische Tätigkeit (praktische Tätigkeit II) - praktische Ausbildung: mindestens 600 Stunden ambulante Therapie unter Supervision (mindestens 150 Std. Gruppen- bzw. Einzelsupervision) in unserem angeschlossen Therapie- und Beratungszentrum (TBZ)
- mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung
- ca. 930 Stunden individuelle Schwerpunktsetzung, z.B.: Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der praktischen Tätigkeit bzw. Ausbildung, Zusätzlich geleistete PTI- oder PTII-Stunden, Engagement im WSPP Mentoring-Programm, Beteiligung an Ambulanzbesprechungen oder unserer Fortbildungsreihe Forum Psychotherapie
Die Ausbildungsziele und der Studienplan orientieren sich an den verbindlichen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998
Neben der Approbation zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in können Sie verschiedene, z.T. kostenpflichtige Zusatzqualifikationen für den späteren Erwerb einer Abrechnungsgenehmigung im Falle einer eigenen Praxisgründung erwerben. Dies sind die Zusatzqualifikationen Übende Verfahren, Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Die Anforderungen für den Erwerb der Zusatzqualifikationen richten sich nach den verbindlichen Bestimmungen in §6 der Psychotherapie-Vereinbarungen. Weitere Informationen zu den Zusatzqualifikationen finden Sie unter Curriculum.