Versuchspersonenstunden
Allgemeine Informationen zu Versuchspersonenstunden
Während des Bachelorstudiums müssen Psychologiestudierende bis zur Abgabe der Bachelorarbeit insgesamt 30 Stunden als Versuchsperson im Rahmen von empirisch-psychologischen Untersuchungen, die am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie durchgeführt werden, absolvieren. Diese Vorgabe stammt aus der Prüfungs- und Studienordnung (§10 Abs. 3) und ist ebenfalls dem Modulhandbuch zu entnehmen (B.Psy.003: Versuchspersonenstunden).
Ab dem Wintersemester 2024/25 erfolgt die Bescheinigung von Versuchspersonenstunden in digitaler Form. Versuchspersonenstunden, die zuvor bereits in anderer Form bescheinigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Erstellung der digitalen Bescheinigungen erfolgt einheitlich, so dass alle Bescheinigungen dem folgenden Muster entsprechen:
Die digitalen Versuchspersonenbescheinigungen werden in der Regel nach Abschluss einer Datenerhebung erstellt und automatisiert per E-Mail an alle Teilnehmer:innen versendet.
Anerkennung geleisteter Versuchspersonenstunden
Die Prüfung und Anerkennung geleisteter Versuchspersonenstunden erfolgt im Rahmen des Moduls B.Psy.003 durch den Modulverantwortlichen (Dr. Thorsten Albrecht). Da die digitalen Bescheinigungen über abgeleistete Versuchspersonenstunden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zentral gespeichert werden, erfolgt hier die Anerkennung über einen Upload aller Bescheinigungen (inklusive älterer Bescheinigungen und gescannten VP-Stundenzetteln) unter folgendem Link:
Achtung: Bitte laden sie die digitalen Bescheinigungen in Form mehrerer PDF-Dateien (1 Datei pro Bescheinigung) hoch, so wie Sie sie per E-Mail erhalten haben. Sie können unter obigem Link mehrere Dateien gleichzeitig hochladen.
Zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Zur Bescheinigung geleisteter Versuchspersonenstunden müssen jeweils folgende personenbezogene Daten erfasst werden:
- E-Mailadresse
- Vor- und Nachname
- Matrikelnummer
Die erhobenen Daten werden von den für die jeweilige Untersuchung verantwortlichen Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen verwaltet und unterliegen den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen hierzu erhalten Versuchspersonen direkt im Rahmen der jeweiligen Untersuchung. Die Daten werden bei der Bescheinigungserstellung maschinell verarbeitet, aber nicht gespeichert. Die digitalen Bescheinigungen werden nach dem Versand ebenfalls nicht gespeichert.
Fragen und Probleme
Bei Fragen und Problemen zu Bescheinigungen für eine spezifische Untersuchung, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Abteilung. Die jeweiligen Kontaktadressen werden auf den Bescheinigungen direkt ausgewiesen. Für generelle Fragen zur Anerkennung von Versuchspersonenstunden oder bei technischen Problemen mit dem Bescheinigungsupload wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Albrecht.