Qualitätsbezogene anstelle mengenorientierter Regulierung des Glücksspielangebotes
Qualitätsbezogene anstelle mengenorientierter Regulierung des GlücksspielangebotesDieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Verbraucherschutz für Personen, die Glücksspielangebote in Deutschland terrestrisch oder online nutzen, möglichst effektiv umgesetzt werden kann. Hintergrund sind zum einen Forschungsergebnisse zu Entwicklung und Verlauf pathologischen Glücksspielens sowie zu den Zusammenhängen von Glücksspielangebot, Glücksspielmerkmalen und glücksspielbezogenen Störungen. Zudem wird die aktuelle Diskussion aufgrund verschiedener Gerichtsentscheidungen berücksichtigt, die zentrale Aspekte des gegenwärtigen Konzepts für den Verbraucherschutz in Deutschland infrage gestellt bzw. verworfen haben (vgl BeckOK GewO/Reeckmann, 33. Ed. 15.02.2016, GewO § 33i Rn. 6.1). In diesem Beitrag wird dafür plädiert, sehr viel stärker als bisher den Verbraucherschutz durch zwei miteinander verbundene Maßnahmen sicherzustellen: hohe Qualitätsanforderungen an Anbieter von Glücksspielen sowie hohe Qualitätskontrollen durch eine zentrale und unabhängige Regulierungsstelle. Verbraucherschutz wird dabei als übergeordneter Begriff für verschiedene Teilaspekte verstanden: Spielerschutz (vor allem die Prävention pathologischer Entwicklungen bzw. der Schutz von Personen, die bereits eine glücksspielbezogene Störung entwickelt haben), Jugendschutz (Verhinderung des Glückspielens durch Minderjährige), Vertragsrechtschutz (Einhaltung gesetzlicher Regelungen wie z. B. für Internetgeschäfte) und den Schutz vor Betrug und anderen illegalen Handlungen. Dies bedeutet auch, dass im Mittelpunkt des Beitrags die möglichst gute Sicherstellung eines risikoarmen Glücksspielens für alle erwachsenen Personen steht, die diese Angebote nutzen wollen, und nicht nur der Schutz für die Teilgruppe von Personen, die im Zusammenhang mit Glücksspielen ein pathologisches Spielverhalten entwickelt. Es bestehen unterschiedliche gesellschaftliche Wertvorstellungen, in welchem Umfang das Glückspielen in einer Gesellschaft zugelassen und reguliert werden soll (vgl. Forberger & Bühringer, 2014). Hierzu gibt es keine richtige oder falsche Antwort. Eine Entscheidung erfordert eine gesellschaftliche Diskussion, die sich letztlich in einer parlamentarischen Willensbildung ausdrückt, sowie in regelmäßigen Anpassungen aufgrund sich ändernder Wertvorstellungen und Glücksspielangebote. Diese Wertebasierung zeigt sich auch in sehr unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, von sehr liberal bis sehr restriktiv. Unabhängig von der gesellschaftlichen Diskussion und Entscheidung über das Angebot von Glücksspielen in einem Land gelten zumindest folgende Erkenntnisse: (1) Sehr extreme Einschränkungen bzw. eine komplette Prohibition führen zu Ausweichverhalten in illegale Angebote, (2) ein nicht oder wenig reguliertes Angebot führt ebenfalls zu negativen Konsequenzen, d. h. Verbraucherschutz ist notwendig und (3) es gibt kein Glücksspielangebot ohne problematische Entwicklungen des Spielverhaltens einzelner Personen. Es ist deshalb eine gemeinsame Verantwortung der Glücksspielanbieter, der Regulierungsstellen und auch der Glücksspieler selber, soweit sie Kontrolle über ihr Glücksspielverhalten haben, das Glücksspielangebot verantwortungsvoll zu steuern und zu nutzen und die Anzahl von Personen mit pathologischem Spielverhalten sowie dessen negative Auswirkungen möglichst gering zu halten.https://www.psych.uni-goettingen.de/de/translational/publikationen/qualitaetsbezogene-anstelle-mengenorientierter-regulierung-des-gluecksspielangeboteshttps://www.psych.uni-goettingen.de/@@site-logo/university-of-goettingen-logo.svg
Gerhard Bühringer, Roxana Kotter and Anja Kräplin
Qualitätsbezogene anstelle mengenorientierter Regulierung des Glücksspielangebotes
Beiträge zum Glücksspielwesen – Eine Fachreihe des Behördenspiegel
Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Verbraucherschutz für Personen, die Glücksspielangebote in Deutschland terrestrisch oder online nutzen, möglichst effektiv umgesetzt werden kann. Hintergrund sind zum einen Forschungsergebnisse zu Entwicklung und Verlauf pathologischen Glücksspielens sowie zu den Zusammenhängen von Glücksspielangebot, Glücksspielmerkmalen und glücksspielbezogenen Störungen. Zudem wird die aktuelle Diskussion aufgrund verschiedener Gerichtsentscheidungen berücksichtigt, die zentrale Aspekte des gegenwärtigen Konzepts für den Verbraucherschutz in Deutschland infrage gestellt bzw. verworfen haben (vgl BeckOK GewO/Reeckmann, 33. Ed. 15.02.2016, GewO § 33i Rn. 6.1).
In diesem Beitrag wird dafür plädiert, sehr viel stärker als bisher den Verbraucherschutz durch zwei miteinander verbundene Maßnahmen sicherzustellen: hohe Qualitätsanforderungen an Anbieter von Glücksspielen sowie hohe Qualitätskontrollen durch eine zentrale und unabhängige Regulierungsstelle. Verbraucherschutz wird dabei als übergeordneter Begriff für verschiedene Teilaspekte verstanden: Spielerschutz (vor allem die Prävention pathologischer Entwicklungen bzw. der Schutz von Personen, die bereits eine glücksspielbezogene Störung entwickelt haben), Jugendschutz (Verhinderung des Glückspielens durch Minderjährige), Vertragsrechtschutz (Einhaltung gesetzlicher Regelungen wie z. B. für Internetgeschäfte) und den Schutz vor Betrug und anderen illegalen Handlungen. Dies bedeutet auch, dass im Mittelpunkt des Beitrags die möglichst gute Sicherstellung eines risikoarmen Glücksspielens für alle erwachsenen Personen steht, die diese Angebote nutzen wollen, und nicht nur der Schutz für die Teilgruppe von Personen, die im Zusammenhang mit Glücksspielen ein pathologisches Spielverhalten entwickelt.
Es bestehen unterschiedliche gesellschaftliche Wertvorstellungen, in welchem Umfang das Glückspielen in einer Gesellschaft zugelassen und reguliert werden soll (vgl. Forberger & Bühringer, 2014). Hierzu gibt es keine richtige oder falsche Antwort. Eine Entscheidung erfordert eine gesellschaftliche Diskussion, die sich letztlich in einer parlamentarischen Willensbildung ausdrückt, sowie in regelmäßigen Anpassungen aufgrund sich ändernder Wertvorstellungen und Glücksspielangebote. Diese Wertebasierung zeigt sich auch in sehr unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, von sehr liberal bis sehr restriktiv. Unabhängig von der gesellschaftlichen Diskussion und Entscheidung über das Angebot von Glücksspielen in einem Land gelten zumindest folgende Erkenntnisse: (1) Sehr extreme Einschränkungen bzw. eine komplette Prohibition führen zu Ausweichverhalten in illegale Angebote, (2) ein nicht oder wenig reguliertes Angebot führt ebenfalls zu negativen Konsequenzen, d. h. Verbraucherschutz ist notwendig und (3) es gibt kein Glücksspielangebot ohne problematische Entwicklungen des Spielverhaltens einzelner Personen. Es ist deshalb eine gemeinsame Verantwortung der Glücksspielanbieter, der Regulierungsstellen und auch der Glücksspieler selber, soweit sie Kontrolle über ihr Glücksspielverhalten haben, das Glücksspielangebot verantwortungsvoll zu steuern und zu nutzen und die Anzahl von Personen mit pathologischem Spielverhalten sowie dessen negative Auswirkungen möglichst gering zu halten.