Datenschutz
Datenschutz bei der Verwendung der Adressdaten des Einwohnermeldeamtes
Um die Forschungsarbeit der Universität Göttingen zu unterstützen, haben die Stadt Göttingen und die umliegenden Gemeinden durch die Einwohnermeldeämter die Adressen aller Eltern in Göttingen und der jeweiligen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Dies wird ermöglicht durch §29 Landesrecht Niedersachsen Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (Niedersächsisches Meldegesetz (NMG), Fassung vom 1.11.2015).
Die übermittelten Daten der Städte und Gemeinden umfassen: Name, Alter und Adresse der Kinder sowie den Familiennamen der Eltern. Diese Daten nutzen wir lediglich, um die Eltern einmalig anzuschreiben und auf unsere Studien aufmerksam zu machen. Noch am Tag der ausgehenden Anschreiben werden die Daten komplett gelöscht. Wir fügen dann nur diejenigen Kinder in unsere Datenbank ein, deren Eltern von sich aus auf unsere Anfrage reagiert und ihre Daten zur Verfügung gestellt haben. Auch nur dann können wir Kontakt zu den Eltern aufnehmen und sie mit ihrem Kind zu Studien bei uns einladen. Die dafür von den interessierten Eltern benötigten Daten sind, wie dem Anmeldeformular auf unserer Internetseite zu entnehmen ist: Vorname, Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Kindes, Nachname der Eltern und Kontaktdaten (z.B. Adresse/Telefonnummer/Handynummer oder Email-Adresse), um sie zu kontaktieren, wenn das Kind im richtigen Alter für eine Studie bei uns ist.
Wir behalten also keine Daten von Kindern, deren Eltern keine Rückmeldung gegeben haben. Selbstverständlich geben wir auch keinerlei Daten an Dritte weiter. Wir schicken halbjährlich an die jüngsten Neuankömmlinge und ihre Eltern in Göttingen und den umliegenden Gemeinden Informationsbriefe. Es kann also vorkommen, dass eine Familie, die bereits wegen eines älteren Geschwisterkindes Post von uns in der Vergangenheit bekam, wieder angeschrieben wird. Nicht interessierte Eltern mögen uns dies bitte verzeihen. Da wir aber die Daten aus beschriebenen Datenschutzgründen nicht speichern, können wir keinen Abgleich vornehmen. Interessierte Eltern können jedoch die Antwortpostkarte gleich nutzen, um auch den jüngsten Nachwuchs bei uns anzumelden.
Datenschutz bei der Verwendung von Videomaterial der Studienteilnehmer
Als Einrichtung der Universität Göttingen sind wir selbstverständlich zu strengster Vertraulichkeit und strikter Einhaltung aller datenschutzrelevanten Bestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Rechtlich bedeutet das, dass wir sowohl nach dem § 25 Verarbeitung personenbezogener Daten für Forschungsvorhaben (Datenschutzrechtliche Regelungen zur Forschung mit personenbezogenen Daten Niedersachsen Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)) sowie § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen (Datenschutzrechtliche Regelungen zur Forschung mit personenbezogenen Daten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) handeln. In der Umsetzung heißt dies, dass die Videoaufnahmen der Kinder vollkommen anonymisiert sind. Sie dienen, wie die Eltern in der Einverständniserklärung unterschrieben haben, lediglich zur Auswertung der Studie und - bei zusätzlichem Einverständnis der Eltern - zu Demonstrationszwecken (nach wie vor ohne personenbezogenen Daten) im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge bei Forschungs-, Lehr- oder Informationsveranstaltungen der Abteilung für Kognitive Entwicklungspsychologie. Dies schließt jede weitere Veröffentlichung, beispielsweise in Medien (Zeitung, TV, Internet etc.) aus. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.